Jeder Teilnehmer hat das Recht jederzeit von dem Reisevertrag zurückzutreten.
Im Falle eines Rücktrittes vom Reisevertrag durch den Teilnehmer, behält sich der
Veranstalter das Recht vor, folgende pauschale Entschädigung (Stornogebühr) zu
erheben: Bei einem Rücktritt bis 30 Tage vor Reisebeginn (bei Flugreisen bis 60
Tage vor Reisebeginn) beträgt die Stornogebühr 15 % des Reisepreises, falls keine
Ersatzperson gefunden wird. Wird eine Ersatzperson gefunden, beträgt die Stornogebühr
10 % des Reisepreises. Bei einem Rücktritt bis 14 Tage vor Reisebeginn (bei
Fernreisen bis 30 Tage vor Reisebeginn) beträgt die Stornogebühr 50% des Reisepreises,
falls keine Ersatzperson gefunden wird. Wird eine Ersatzperson gefunden,
beträgt die Stornogebühr 25% des Reisepreises. Bei einem Rücktritt bis 6 Tage vor
Reisebeginn beträgt die Stornogebühr 90 % des Reisepreises, und danach oder bei
Nichtantritt der Reise beträgt die Stornogebühr 100% des Reisepreises. Die Stornogebühr
beträgt jedoch mindestens Euro 50,00. Maßgeblich für die Berechnung der
Stornogebühr ist der schriftliche Eingang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter.
Der Teilnehmer ist berechtigt nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich niedrigerer
Schaden als die pauschale Entschädigung eingetreten ist.