AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Reisen und Veranstaltungen der snowacademy UG (nachfolgenden als Veranstalter benannt).

 

  1. Anmeldung, Vertragsschluss und Fälligkeit des Reisepreises
  • Nach der Anmeldung zu einer Veranstaltung der snowacademy UG erhalten sie eine schriftliche Buchungsbestätigung sowie eine Rechnung. Mit der Buchungsbestätigung kommt der Reisevertrag mit dem Veranstalter zustande.
  • Nach dem Erhalt der in vorstehender Ziffer 1.1 genannten Unterlagen ist eine Anzahlung von 25% des Reisepreises innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Unterlagen fällig. Der gesamte Reisepreis ist 30 Tage vor Reiseantritt zur Zahlung fäl
  • Bei Fernreisen mit Flugverbindungen ist in Abweichung von Ziffer 1.2 nach Erhalt der Unterlagen gemäß Ziffer 1.1 eine sofortige Anzahlung in Höhe von 25% des Reisepreises zur Zahlung fällig. Der gesamte Reisepreis ist spätestens 60 Tage vor Reiseantritt zur Zahlung fällig.
  • Bei Wochenendreisen, die nicht länger als 2 Tage dauern oder nicht mehr als Euro 199,– kosten, ist der gesamte Reisepreis in Abweichung von Ziffer 1.2 innerhalb von 10 Tagen nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig.
  • Bei verspäteten Zahlungseingängen ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer von der Teilnehmerliste zu entfernen.

 

  1. Rücktritt durch den Teilnehmer

Jeder Teilnehmer hat das Recht jederzeit von dem Reisevertrag zurückzutreten. Im Falle eines Rücktrittes vom Reisevertrag durch den Teilnehmer, behält sich der Veranstalter das Recht vor, folgende pauschale Entschädigung (Stornogebühr) zu erheben: Bei einem Rücktritt bis 30 Tage vor Reisebeginn (bei Flugreisen bis 60 Tage vor Reisebeginn) beträgt die Stornogebühr 15% des Reisepreises, falls keine Ersatzperson gefunden wird. Wird eine Ersatzperson gefunden, beträgt die Stornogebühr 10% des Reisepreises. Bei einem Rücktritt bis 14 Tage vor Reisebeginn (bei Fernreisen bis 30 Tage vor Reisebeginn) beträgt die Stornogebühr die Hälfte des Reisepreises, falls keine Ersatzperson gefunden wird. Wird eine Ersatzperson gefunden, beträgt die Stornogebühr 25% des Reisepreises. Bei einem Rücktritt bis 6 Tage vor Reisebeginn beträgt die Stornogebühr 90% des Reisepreises, und danach oder bei Nichtantritt der Reise beträgt die Stornogebühr 100% des Reisepreises. Die Stornogebühr beträgt jedoch mindestens Euro 50,–. Maßgeblich für die Berechnung der Stornogebühr ist der schriftliche Eingang der Rücktrittserklärung. Der Teilnehmer ist berechtigt nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich niedriger Schaden als die pauschale Entschädigung eingetreten ist.

 

  1. Rücktritt durch den Veranstalter
  • Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung bis 14 Tage vor Reisebeginn (bei Flugreisen bis 40 Tage vor Reisebeginn) abzusagen, wenn die Mindesteilnehmerzahl nicht erreicht ist. In diesem Fall entfällt der Anspruch auf Zahlung des Reisepreises.
  • Weiterhin ist der Veranstalter berechtigt, die Veranstaltung abzusagen, wenn aufgrund nicht vorhersehbarer höherer Gewalt, z.B. politische Unruhen, Umweltkatastrophen oder aus gesundheitlichen Gründen die Durchführung der Reise unmöglich oder erheblich erschwert ist. In diesem Fall entfällt der Anspruch auf Zahlung des Reisepreises. Für bereits erbrachte oder noch zu erbringende Leistungen kann der Veranstalter jedoch eine angemessene Entschädigung verlangen.

 

  1. Änderung der Reise und des Reisepreises
  • Sollte die Reise aus Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, ganz oder teilweise nicht oder nur mit Änderungen durchgeführt werden können (Wettereinfluss, höhere Gewalt, unsichere Schneeverhältnisse, mangelnde Kondition oder Können der Teilnehmer), stehen den Teilnehmern keine Ansprüche zu, soweit nicht schriftlich ausdrücklich etwas anderes geregelt ist.
  • Der Veranstalter behält sich vor, nach Ablauf eines Zeitraums von 4 Monaten nach Abschluss des Reisevertrags, mindestens aber 14 Tage vor Antritt der Reise, den Reisepreis zu erhöhen, wenn es zu einer nach Vertragsschluss eingetretenen, nicht absehbaren Erhöhung der Reisekosten, zum Beispiel der Treibstoffkosten, der Beförderungskosten, den Abgabe für bestimmte Leistungen, wie Flughafen-, Sicherheits- oder Einreisegebühren oder einer Änderung der betroffenen Wechselkurse kommt. Eine Erhöhung des Reisepreises erfolgt nur in dem Umfang, in dem sich die Reisekosten – anteilig auf die Teilnehmer aufgeteilt – erhöht haben.

 

  1. Gefahrenhinweis und Haftungsbeschränkung
  • Jeder Teilnehmer muss sich bei der Buchung einer Veranstaltung der snowacademy UG darüber im Klaren sein, dass Aktivitäten in alpinem Gelände, einschließlich Heliskifahren oder Cat-Skiing und das Nutzen eines Hubschraubers, Pistenkatze oder Snowscooters, ständige Gefahren mit sich bringen. Jede Aktivität in alpinem Gelände ist trotz eines Höchstmaßes an Sicherheit mit einem Restrisiko verbunden und es gibt Dinge, die der Veranstalter nicht beeinflussen kann. Schwerste Verletzungen oder Todesfälle sind trotz eines Höchstmaßes an Vorsicht nicht auszuschließen.
  • Die Haftung der snowacademy UG für durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Gleiches gilt für Schäden, die auf dem Verschulden eines Leistungsträgers beruhen.

 

  1. Versicherungen
  • Jeder Teilnehmer ist zum Abschluss einer Unfallversicherung und soweit einschlägig einer Auslandskrankenversicherung verpflichtet, die bei Unfällen im jeweiligen Ausland greift. Sollte ein Abtransport eines Teilnehmers notwendig werden, gehen die Kosten zu Lasten des Teilnehmers.
  • Weiterhin muss jeder Teilnehmer über eine Haftpflichtversicherung verfügen.

 

  1. Material und persönliches Können
  • Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass sein Material in einwandfreiem Zustand ist. Ersatzmaterial vor Ort zu kaufen oder zu mieten, ist häufig nicht oder nur sehr begrenzt möglich. Falls ein Ersatz der jeweiligen Ausrüstung vor Ort nicht zu vermeiden ist, gehen die Kosten hierbei zu Lasten des Teilnehmers.
  • Der Veranstalter stellt dem Teilnehmer in einigen Veranstaltungen laut Reiseausschreibung spezielles Testmaterial zur Verfügung. Dieses Testmaterial geht bis zur Rückgabe an den Veranstalter in die Obhut des Teilnehmers über. Bei Verlust oder Beschädigung des Testmaterials muss der Teilnehmer für den Schaden aufkommen.
  • Die Veranstaltungen, die von der snowacademy UG durchgeführt werden, verlangen von dem Teilnehmer eine sehr gute Skitechnik, Disziplin, Standvermögen und Ausdauer. Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmer, die die Gruppe aufhalten oder konditionelle Schwächen aufweisen, nicht auf Touren mitzunehmen, im Helikopter zurückzulassen oder die weitere Teilnahme an den sportlichen Aktivitäten der Veranstaltung zu unterbinden.

 

  1. Nutzungsrechte für Bild- & Videomaterial

Die Teilnehmer der snowacademy-Camps erklären sich damit einverstanden, dass Bild- und Videomaterial, das während der Camps entsteht, von der snowacademy für Werbezwecke verwendet werden darf. Dies umfasst die Nutzung auf der Website, in Social Media und anderen Marketingmaßnahmen. Ein Widerspruch gegen die Nutzung ist möglich und muss der snowacademy bei Buchung schriftlich per E-Mail mitgeteilt werden.

 

  1. COVID-19 Pandemieregelungen
  • Der Teilnehmer verpflichtet sich die allgemein gültigen Hygienevorschriften während der Veranstaltung einzuhalten und benötigte Informationen zu seinem Gesundheits- & Immunisierungszustand wahrheitsgemäß dem Veranstalter mitzuteilen.
  • Bei einer durch COVID-19 betreffende staatlichen Maßnahmen bedingten Absage der Veranstaltung durch den Veranstalter vor Beginn der Veranstaltung, verpflichtet sich der Veranstalter dem Teilnehmer den Reisepreis in voller Höhe bis spätestens 14 Tagen nach Absage zu erstatten, sofern keine alternative Veranstaltung mit gleichwertigen Leistungen durch den Veranstalter angeboten werden kann. Nach Antritt der Veranstaltung durch den Teilnehmer erfolgt keine Erstattung des Reisepreises durch den Veranstalter. Ein Antritt der Reise ist durch das Erscheinen des Teilnehmers am Reiseziel vollzogen. Für ein Eintreten der oben genannten Fälle nach Antritt der Reise übernimmt der Veranstalter keine Haftung und es erfolgt keine Rückerstattung der Reisekosten.
  • Ein Rücktritt durch den Teilnehmer aufgrund von einer persönlichen COVID-19 Infektion und/oder COVID-19 assoziierten Symptomen unterliegt den unter Punkt 2 genannten Bedingungen.
  • Wir weisen Sie darauf hin, dass gemäß der jeweils gültigen Infektionsschutzverordnung für Bayern in Verbindung mit den Rahmenhygienekonzepten für Sport, Touristische Leistungen, Beherbergung und Gastronomie Personen mit Kontakt zu COVID-19-Fällen in den letzten 14 Tagen (nicht anzuwenden auf medizinisches und pflegerisches Personal mit geschütztem Kontakt zu COVID-19- Patienten) und/oder Personen mit COVID-19 assoziierten Symptomen (akute, unspezifischen Allgemeinsymptome, Fieber, Geruchs- und Geschmacksverlust, respiratorische Symptome jeder Schwere) und/oder Personen, die einer sonstigen Quarantänemaßnahme unterliegen von Gesetzes wegen vom Reisebetrieb auszuschließen sind. Eine Rückerstattung des Reisepreises erfolgt in diesen Fällen nicht.
  • Prüfen Sie Ihren Versicherungsschutz: Es gibt Reiserücktrittsversicherungen, die sowohl bei einer Erkrankung wegen COVID-19 als auch bei Quarantänemaßnahmen eintreten. Für den Versicherungsschutz ab Beginn der Reise benötigen Sie eine Reiseabbruchversicherung. Die Reise beginnt, mit dem Eintreffen des Teilnehmers am Austragungsort (Ankunft am Hotel und/oder vereinbarten Treffpunkt).

 

  1. Verjährung

Ansprüche wegen Reisemängeln hat der Teilnehmer innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Ende der Reise gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen. Ansprüche nach vorstehendem Satz verjähren innerhalb eines Jahres ab dem vertraglich vorgesehenen Ende der Reise.

 

  1. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist der Sitz der snowacademy UG.

Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand Fürstenfeldbruck. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt und hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand Fürstenfeldbruck vereinbart.

 

  1. Salvatorische Klausel

Sollten entgegen den derzeitigen Vorstellungen der Parteien einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Reisevertrages unwirksam oder nichtig sein, so betrifft dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Reisevertrages nicht.

 

snowacademy UG

St.-Afra-Straße 1

86845 Großaitingen

www.snowacademy.de

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